(...) Nr 40 ff regelt die Änderung des Familiennamens von Kindern aus familiären Gründen. Allerdings heißt es in Nr 40 Abs 2, dass „eine nur emotionale Ablehnung des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Kind für sich allein die Namensänderung nicht zu rechtfertigen vermag“. (...)
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(...) Eine verwaltungsrechtliche Namensänderung wie in Ihrem Fall hat demgegenüber Ausnahmecharakter und erfordert einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand. Bei der Gebührenfestsetzung werden aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt. (...)
(...) wie ich schon zuvor ausführte, handelt es sich bei der neuen Dienstplanregelung um die Umsetzung einer europäischen Vorgabe, die genau dem Schutz der Arbeitnehmer dient. Dass nicht jeder einzelne Beschäftigte persönlich damit einverstanden ist, mag sein, ist aber auch nicht verwunderlich. (...)

(...) Was konkrete Vorhaben in Hamburg angeht, so lehnt die SPD die aktuellen Pläne des CDU-Senats zum Bau eines Kohlekraftwerks in Moorburg ab. (...)
(...) Trotzdem sind auch künftig Mehrheiten in Zweier-Konstellationen nicht ausgeschlossen. In Hamburg kämpfen wir mit guten Chancen ganz klar für rot-grün. Das ist auch unsere Präferenz, weil wir nicht nur einen Regierungs-, sondern einen Politikwechsel wollen. (...)
Sehr geehrte Frau Einbrodt,
vielen Dank für Ihre Zusatzfrage.