(...) Jedoch wird die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt. (...)
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(...) Januar 2015 wird es in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde geben. Bei der Einführung des Mindestlohns mussten allerdings auch Gegebenheiten und Alltagswirklichkeiten berücksichtig werden, aufgrund derer Sonderregelungen erforderlich sind. Nach intensiven Diskussionen mit allen Interessengruppen und Beteiligten sind wir zur Ansicht gelangt, dass für den Bereich der Zeitungszusteller eine Sonderregelung erforderlich ist. (...)
(...) es ist nicht richtig, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. Für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung wird zum 1. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Sonntag gilt in Deutschland und vielen anderen Ländern als Ruhetag – in Deutschland regelt dies Artikel 140 Grundgesetz, der unter Bezug auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung festlegt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Aus diesem Grund bleiben die meisten Ladengeschäfte sonntags nach wie vor geschlossen. Davon abweichend kann jedes Bundesland selbst die genaue Ausgestaltung von Ladenschlusszeiten und Verkaufsoffenen Sonntagen regeln. (...)
(...) Natürlich ist dies für die Familie nicht einfach und manchmal hadert man mit diesem Arbeitsplatz. Aber wir erwarten ganz selbstverständlich, dass wir auch am Sonntag von Ärzten behandelt werden, dass uns Krankenschwestern pflegen, dass wir im Restaurant und im Café auch am Sonntag bekocht und bedient werden. Das macht dann schon nachdenklich. (...)