
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)
(...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)
(...) Die zunehmende Schleuserkriminalität stellt in der Flüchtlingsproblematik jedoch nach wie vor eines der Hauptprobleme dar. Neben den in Punkt 2 des Plans gemachten Vorschläge wird zurzeit außerdem über Möglichkeiten legaler Einwanderung diskutiert. Mit Hilfe der UNO und des Roten Kreuzes könnten Auffanglager in Nordafrika eingerichtet werden, die Flüchtlinge über andere Wege legaler Einwanderung informieren und die gefährliche Überfahrt nach Europa mit kriminellen Schlepperbanden verhindern würden. (...)
(...) Asylrecht ist ein Menschenrecht. Menschen, die in Ihren Heimatländern verfolgt werden und sich deshalb auf die Flucht gegeben mussten müssen hier in Deutschland einen sicheren Hafen für sich und ihre Familien finden. (...)
(...) In Ihren Fragen spiegeln sich genau die Bedenken wider, die wir als Kritik gegenüber dem Vorgehen des Senats erhoben haben. Die Zunahme der Flüchtlingsströme kam nicht überraschend, deshalb haben wir immer wieder ein Konzept zur Unterbringung der Flüchtlinge gefordert. Wir haben uns für kleine und dezentrale Einheiten eingesetzt, bei deren Einrichtung die Nachbarschaft frühzeitig einbezogen wird, damit die Akzeptanz vor Ort nicht gefährdet wird. (...)