Ich schließe mich seiner Antwort an.
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es geht uns einzig und allein um Steuervereinfachung und Bürokratieabbau, was wir mit unserem Vorschlag millionenfach erreichen dürften. Das bedeutet natürlich nicht, dass betroffene Rentner auf berechtigte Ansprüche verzichten oder gar dem Staat etwas schenken sollten.
Zunächst möchte ich betonen, dass wir sehr froh sind, dass wir in der Ampel-Regierung eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen haben.
Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wären mögliche Folgen für den Staat, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, könnten durch höhere Lohnsteuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge weiter steigen.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Da Sie sich aus Hessen mit einer Steuer-Frage an die Ampelregierung wenden und ich in Niedersachsen der Unionsfraktion angehöre und nicht Mitglied des Finanzausschusses bin, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Frage besser an ein örtliches Mitglied des Bundestages aus der Ampelkoalition wenden.