
Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten.
Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar.
Die AfD setzt sich dafür ein, die Doppelverbeitragung bei Krankenversicherungsbeiträgen für Betriebsrenten abzuschaffen! Wir können dies natürlich aus der Opposition heraus nicht umsetzen. Daher beide Stimmen AfD!
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.