Frage von Reinhard G. • 19.05.2024

Antwort von Markus Ferber CSU • 22.05.2024
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht weiter Auskunft geben kann.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht weiter Auskunft geben kann.
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.