Nach § 16 Abs. 1 LLG stellen die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource dar. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.
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Antwort 24.11.2022 von Klaus Martin Burger CDU
Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU
Antwort 30.11.2022 von Peter Hauk CDU
Die Landesregierung setzt sich verstärkt für eine nachhaltige, ressourcenschonende Raum- und Siedlungspolitik ein. Im Vordergrund steht eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung bei Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung und effizienter Nutzung der verfügbaren Flächen.
Antwort 30.11.2022 von Jonas Weber SPD
Mit dem in der Grün-Roten Regierungszeit auf den Weg gebrachten Bodenschutzgesetz können Bodenschutzgebiete ausgewiesen werden, ähnlich anderen Schutzgebieten. Das bietet die Möglichkeit, besonders hochwertige Böden (wobei man sich u.a. an Bodenpunkten orientieren kann) gesondert zu schützen [...]
Antwort 07.12.2022 von Jan-Peter Röderer SPD
Wir halten dieses Instrument für geeignet und finden es unverständlich, dass von ihm kein Gebrauch gemacht wird.
Antwort ausstehend von Hans-Peter Storz SPD