Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden.
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Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden.
In der Novelle des Hessischen Energiegesetzes wird als Ziel ausgegeben, ein Prozent der Landesfläche mit Photovoltaik auszustatten.
Die Bundesregierung ist gewillt, die Nutzung von Photovoltaik stärker zu fördern und hat diese Regelung deshalb zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.
Für den privaten Bereich ist ein Förderprogramm zur Anschaffung von Stromspeichern im Zusammenhang mit PV Anlagen Teil unseres Regierungsprogramms.
Dazu legt das BMWK das Solarpaket I vor und leitet die Länder- und Verbändeanhörung ein. Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden haben.
Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.