Zum aktuellen Stand: Was vorliegt, sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 und noch kein konkretes Gesetz. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf wird frühestens nach der Sommerpause erwartet. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.
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Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie und Ihre Frau durch die aktuelle Debatte verunsichert sind, zumal Sie Ihre Lebensplanung bereits mit Ihren Arbeitgebern abgestimmt haben.
Die aus Steuermitteln finanzierte Sozialhilfe (einschließlich der Grundsicherung im Alter) soll ein menschenwürdiges Leben sichern, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreicht. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung von Renteneinkünften bei der Feststellung des individuellen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung im Alter zwingend.
Die unterschiedlichen Regelungen haben historische und rechtliche Gründe. Die NVA (Nationale Volksarmee der DDR) und die Bundeswehr waren Teil zweier unterschiedlicher Staaten mit unterschiedlichen Sozial- und Versorgungssystemen.
Eine Auszahlung zur Monatsmitte würde eine grundlegende Umstellung des Systems mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen bedeuten
In der SPD-Fraktion ist uns klar, dass im Bereich der früheren Verrentungen Vertrauensschutz gilt und Übergangszeiten über mehrere Jahre (unsere Fraktions-Fachleute sprechen von fünf bis zehn Jahren) kommen müssen