
Moin Frau Imroll,
ich werde diesen Vorschlag am kommenden Mittwoch im Vorstand meiner Fraktion vorstellen. Mal sehen, wie meine Genossinnen und Genossen diesen Vorschlag bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
Moin Frau Imroll,
ich werde diesen Vorschlag am kommenden Mittwoch im Vorstand meiner Fraktion vorstellen. Mal sehen, wie meine Genossinnen und Genossen diesen Vorschlag bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Homepage von www.abgeordnetenwatch.de.
(...) Wie bisher schon, können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darüber hinaus wurde aber der Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verstärkt. (...)
(...) Bei den von Ihnen genannten, verschreibungsfreien Arzneimitteln, sind die Preise seit 2004 gesetzlich freigegeben, d.h. hier entscheidet Angebot und Nachfrage - es gibt einen echten Preiswettbewerb. (...)
(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das TK-Überwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dabei gilt, dass eine Überwachung -- wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch -- grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)