Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Kerstin Müller
Antwort 28.04.2008 von Kerstin Müller BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK (1950) erreicht werden konnte. Dies ist jedoch inakzeptabel, daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. (...)

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 07.04.2008 von Rolf Mützenich SPD

(...) Nach den Kopenhagener Kriterien für potenzielle Beitrittsländer zur EU von 1993 ist die Abschaffung der Todesstrafe eine grundsätzliche Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort 04.04.2008 von Volker Beck BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMR)K, auf die sich diese Rechtsakte beziehen, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. (...)

Portrait von Werner Hoyer
Antwort 04.04.2008 von Werner Hoyer FDP

(...) Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts. (...)

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort 09.04.2008 von Ursula Heinen-Esser CDU

(...) Wie Sie sicher wissen, tagte dieses Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dieser ausgewiesene Kenner unseres Grundgesetzes einer Formulierung zugestimmt hätte, die mit unserem Grundgesetz, das die Todesstrafe kategorisch ablehnt, nicht in Einklang steht. (...)