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Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Urteile anderer Gerichte werden von ihm also nicht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit hin nachgeprüft. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht.
Ja, das kann sein, ebenso wie zwischen Leipzig und Halle oder Hamburg und S-H oder München und Sylt oder Berlin und Brandenburg usw.
Ich gehe davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, in denen Menschen aus Syrien oder Afghanistan (oder aus anderen Ländern) ihr Herkunftsland bereisen, um dort Urlaub zu machen. Trotzdem bin ich ähnlich irritiert wie Sie.
Aktives und verantwortliches Anlagemanagement ist Voraussetzung der Gewinnerzielung
Die Koalitionsparteien der Ampelregierung haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um.