Frage von Anneke S. • 09.04.2022

Antwort von Ariane Fäscher SPD • 10.04.2022
Bei einem Grundrechtseingriff muss das angestrebte Ziel mit der Maßnahme effektiv erreichbar sein. Das sah ich nicht gegeben.
Bei einem Grundrechtseingriff muss das angestrebte Ziel mit der Maßnahme effektiv erreichbar sein. Das sah ich nicht gegeben.
Die Bremer Impfkampagne hat gezeigt, wie man durch Ansprache von Zielgruppen und Überzeugungsarbeit eine nahezu 90-prozentige Impfquote produziert.
Es droht keine Überlastung des Gesundheitssystems. Daher halte ich momentan eine Impfpflicht nicht für verhältnismäßig.
das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass der Hersteller für Nuvaxovid auch eine Zulassung für eine Anwendung als Booster-Impfung beantragen wird.
Ich habe eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID im Bundestag abgelehnt und lehne sie weiterhin ab. Das bedeutet nicht, dass ich gegen die Immunisierung wäre.