Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es den "Totalverweigerer" rechtlich überhaupt nicht gibt. Nach dem Grundgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz steht es jedem Wehrpflichtigen frei, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen, wenn er die Ableistung des Grundwehrdienstes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wird er anerkannt, hat er grundsätzlich Zivildienst zu leisten. (...)
Sehr geehrter Herr Mayer,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 08. Mai 2008, in der Sie die aktuelle Diätenerhöhung und die Altersversorgung der Abgeordneten kritisieren.
(...) Ich befürworte das Modell, das in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gefunden wurde. Vereinfacht ausgedrückt sieht dieses Modell vor: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung bei Wegfall der Kostenpauschale und Wegfall der staatlichen Versorgung. Die Abgeordneten müssen aus den Mitteln der (erhöhten) Abgeordnetenentschädigung ihre Altersversorgung selber durch Beiträge in eine kapitalgestützte Versicherung sichern. (...)
(...) Die anstehende Anhebung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht lediglich diese Entwicklung nach. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung dann zum 1. Januar 2010 endlich genau dem Niveau von B6 bzw. (...)