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Joachim Poß
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Frage von Dirk N. •

Frage an Joachim Poß von Dirk N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Joachim Poß,

ich würde gerne deine Meinung/Haltung zur aktuellen Diätenerhöhung wissen. Lehnst du diese wie einige deiner Fraktionskollegen ab oder stimmst du ihr zu?

Mit freundlichen Grüßen.

Dirk Narutsch

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Antwort von
SPD

Ich werde der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zustimmen.

Begründung: Gerade um dem populären Vorwurf der "Selbstbedienung" zu begegnen, hat der Bundestag Ende vergangenen Jahres erneut beschlossen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an den Gehältern der Bundesrichter bzw. an den Bezügen von Bürgermeistern von Städten bzw. Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern orientieren soll. Als Vergleichsmaßstab wurden also die Besoldungsgruppen B6 bzw. R6 herangezogen, mit denen Tätigkeiten vergütet werden, die vom Aufgaben- und Verantwortungsprofil her mit denen eines Bundestagsabgeordneten vergleichbar sind.

Diese Bezugsgröße wurde seit der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 angestrebt. Diese Konstruktion wurde damals gewählt, da das Bundesverfassungsgericht es dem Parlament verwehrt hatte, die Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung an eine Kommission außerhalb des Parlaments zu delegieren. Die Aufgabe, über die Höhe der eigenen Bezüge zu entscheiden, ist für die Abgeordneten selbst weniger ein privilegierendes Recht als vielmehr eine - durch das Bundesverfassungsgericht auferlegte - leidige Pflicht. Denn Hand aufs Herz: Wie gering müsste wohl das absolute Niveau bei den Abgeordnetenbezügen ausfallen, damit nicht immer noch eine Vielzahl von Bürgern und Medienvertretern von Selbstbedienung sprechen würde?

Durch die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf die Beamten steigen nun auch die als Vergleichsmaßstab gewählten Bezüge B6/R6. Die anstehende Anhebung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht lediglich diese Entwicklung nach. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung dann zum 1. Januar 2010 endlich genau dem Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ich kann die Irritationen, die diese Anpassung in Einzelschritten auslöst, nachvollziehen. Das angestrebte Vergleichsniveau -- und somit die letztendliche Höhe der Abgeordnetenentschädigung -- halte ich für gerechtfertigt.