Sehr geehrter Herr Steger,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Entgegen Ihrer Aussage wird das Grundgesetz in Deutschland nicht "ständig geändert". Denn dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag notwendig, die nicht so einfach herzustellen ist. (...)
(...) Artikel 146 Grundgesetz in der Fassung, die er durch den Einigungsvertrag erhalten hat, hält weiterhin die Möglichkeit offen, eine Verfassung im Wege einer Volksabstimmung zu beschließen. Aus dieser Bestimmung zu schließen, dass das Grundgesetz nicht die Verfassung Deutschlands wäre, geht an der Verfassungswirklichkeit in Deutschland vorbei. Anstatt einen überkommenen Streit um Begriffe zu führen, setzen sich Bündnis 90/Die Grünen daher dafür ein, die freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Errungenschaften des Grundgesetzes zu verteidigen. (...)

(...) Das ist eine sehr gute Sache, die längst überfällig war. Der Staat darf nicht dauerhaft mehr ausgeben, als er an Einnahmen zur Verfügung hat bzw. seine Einnahmen unbegrenzt nach oben schrauben, die Staatsquote erhöhen. (...)
(...) Im Übrigen hat bereits im Jahr 2002 die Europäische Kommission als Maßnahme gegen Rassismus und Intoleranz gegenüber der Bundesrepublik gefordert, rassistische Beweggründe bei allen Straftaten als strafverschärfend zu bewerten. Hinzukommend ist während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einstimmig ein Rahmenbeschluss ergangen, in dem die Justizminister der EU fordern, rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei Gewalttaten als strafverschärfend zu berücksichtigen. (...)