Antwort 24.09.2009 von Ursula von der Leyen CDU
(...) Es handelt sich dabei um eine allgemeine präventive Maßnahme. Angesichts des massenhaften Auftretens und der raschen Veränderung der kinderpornografischen Angebote können diese - insbesondere bei der Prüfung der Listenaktualität - nicht alle tagesaktuell von einem Richter bzw. einer Richterin überprüft werden. (...)
