(...) Eine vorherige Vorlage eines fertigen Gesetzentwurfes beim Verfassungsgericht findet allerdings nicht statt. Sollte sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht verfassungstreu an die Vorgaben halten, besteht die Möglichkeit, dies unverzüglich im Wege einer erneuten Klage beim Verfassungsgericht zu rügen. (...)
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(...) Zu den Studiengebühren möchte ich klar verdeutlichen. (...) Die in einigen Bundesländern zusätzlich erhobenen Studiengebühren sollen dafür eingesetzt werden, dass über die normale Ausstattung hinaus besondere Möglichkeiten für die Studenten geschaffen werden können. (...)
(...) Diese Erläuterungen haben - so die Charta - "als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen". Das heißt, der Absatz bildet keine rechtliche Ausnahme von dem in Artikel 2 der Grundrechtecharta festgelegten ausdrücklichen Verbot der Todesstrafe. Die Grundrechtecharta bindet im übrigen auch nur die EU-Institutionen, hat also keine direkte Wirkung auf das Handeln der Mitgliedstaaten. (...)
(...) Sie können mir glauben, so etwas schwebt uns wirklich nicht vor. Aber eine Straffung der Verwaltungsabläufe ist dringend erforderlich und zwar auf der ganzen Landesebene. Es beginnt mit der Landebene und ist nicht zu verwechseln mit der falschen Behauptung von Herrn Fiedler (CDU) wir wollten 4 Großkreise! (...)
(...) Aufgrund sogenannter Schrankenregelungen des Urheberrechts muss der Urheber in vielen Fällen die Vervielfältigung seiner Werke zu privaten und sonstigen eigenen Zwecken auch ohne seine Zustimmung dulden. So erlaubt beispielsweise § 53 Urheberrechtsgesetz, dass Sie die CD eines Freundes für sich kopieren dürfen. Auch dürfen Sie im Fernsehen übertragene Filme auf Ihrem privaten Videorecorder aufzeichnen. (...)