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Peter Gauweiler
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Frage von Gerhard M. •

Frage an Peter Gauweiler von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler.

Mit einiger Beruhigung habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Kenntnis genommen und gratuliere Ihnen in diesem Zusammenhang zu dem nicht unerheblichen Teilerfolg.

Da die Richter bezüglich der Neufassung des Begleitgesetzes doch recht strenge Auflagen gemacht haben, stellt sich mir die Frage nach der Verifikation:

Muss der überarbeitete Gesetzesentwurf nicht auf jeden Fall den Verfassungsrichtern zur Begutachtung und Zustimmung vorgelegt werden, bevor der Entwurf verabschiedet werden kann?

Hierdurch ließe sich zumindest verhindern, dass erneut ein ungeeigneter Entwurf als Gesetz verabschiedet wird.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Most,

vielen Dank für Ihre freundlichen Worte bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Bei seinen Entscheidungen stellt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Leitlinien auf, die die Richtung für eine Umsetzung der Entscheidung vorgeben. Der Gesetzgeber ist bei der Umsetzung unmittelbar an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gebunden. Eine vorherige Vorlage eines fertigen Gesetzentwurfes beim Verfassungsgericht findet allerdings nicht statt. Sollte sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht verfassungstreu an die Vorgaben halten, besteht die Möglichkeit, dies unverzüglich im Wege einer erneuten Klage beim Verfassungsgericht zu rügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler