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Rehburg, 20. August 2008
Sehr geehrter Knuthsen,
Ihre Frage vom heutigen Tag habe ich gelesen.


(...) Juni verabschiedete Gesetz umgesetzt hat. Ich finde es völlig richtig, dass der Rahmenbeschluss Kinderpornographie - wobei „Kinder“ Personen unter achtzehn Jahren sind - als eine besonders schwere Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern bezeichnet. (...)

(...) Das Angebot, als Betreuungsassistent oder -assistentin zu arbeiten, richtet sich an alle, die bereit sind, die schwierige Pflegetätigkeit auszuüben. (...) Aber auch arbeitslose Menschen können sich selbstverständlich bewerben, wenn sie für diese schwierige Aufgabe geeignet sind. (...)

(...) Für jede Tätigkeit im Pflegebereich sollte eine entsprechende Ausbildung die Grundlage sein. Ohne diese Voraussetzung ist eine solche Tätigkeit meines Erachtens nicht möglich. (...)