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Werter Herr Kammerer,

(...) Internationale Verträge bedürfen nach Artikel 59, Absatz 2, des Grundgesetzes eines positiven Votums der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaft. Bevor der mit dem Abkommen angestrebte Datenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ermöglich werden kann, müssen also der Bundesrat und der Deutsche Bundestag einem noch einzubringenden Vertragsgesetz zustimmen. (...)

(...) Dass dies zum Frust und zur Politikverdrossenheit mit Wahlverweigerung führen muss, liegt auf der Hand. Als Lösung dann das Wahlalter immer weiter herunterzusetzen, um wenigstens noch ein paar Wähler an die Urnen zu bekommen, ist nicht Sinn der Sache, es sei denn, dieses niedrigere Wahlalter dient in einer funktionierenden Demokratie zur besseren Einbeziehung der Bevölkerung. (...)

Sehr geehrte Frau Treßelt,