
(...) Nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung des DNeuG tritt eine Verminderung des Ruhegehaltes für diese Beamtengruppen ohnehin nur bei Versetzung in den Ruhestand vor Ablauf der Vollendung des 62. Lebensjahres ein. (...)
(...) Nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung des DNeuG tritt eine Verminderung des Ruhegehaltes für diese Beamtengruppen ohnehin nur bei Versetzung in den Ruhestand vor Ablauf der Vollendung des 62. Lebensjahres ein. (...)
(...) Ich persönlich unterstütze ein beidseitiges Tempolimit auf der Inntalautobahn und habe das in der Vergangenheit auch mehrmals in Briefen und mündlichen Anfragen an die Autobahndirektion Südbayern und andere staatliche Stellen in Bayern deutlich gemacht. (...)
(...) da in Österreich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 erlaubt ist, will man verhindern, dass diejenigen, die aus Österreich kommen und dort konstant nicht über 120 fahren durften, die fehlende Begrenzung auf der Deutschen Seite nutzen und die Strecke als "Rennbahn" bis München missbrauchen. (...)
(...) Die angesprochene Internetseite ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Über das Islamische Zentrum Münster e.V. liegen bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Informationen vor. (...)
(...) Wie Sie vielleicht wissen, stehe ich der Islamkonferenz sehr kritisch gegenüber: Ich bin der Auffassung, dass man dadurch die konservativen muslimischen Verbände aufwertet, die ohnehin nur einen kleinen Teil der Muslime in Deutschland repräsentieren. Am Tisch der Konferenz sitzt auch der Zentralrat der Muslime, zu dessen Mitgliedervereinen wiederum auch die IGD gehört. (...)