
Sehr geehrter Herr Schroeder,
Ihre Frage haben wir nicht verstehen können. Sie bedarf einer Konkretisierung Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth
Sehr geehrter Herr Schroeder,
Ihre Frage haben wir nicht verstehen können. Sie bedarf einer Konkretisierung Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth
(...) Diese sind vielmehr weiterhin gültig und auf deren Gültigkeit können sich Bürgerinnen und Bürger auch berufen. Einschränkungen von Grundrechten waren in den sechzig Jahren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes immer möglich und wurden auch in vielen Einzelgesetzen immer wieder vorgenommen. Das muß man nicht gut finden. (...)
(...) Die Tatsache, dass die in § 98 des oben genannten Gesetzes genannten Grundrechte nach Maßgabe eben dieses Gesetzes eingeschränkt werden, bedeutet nun nicht, wie von Ihnen offenbar angenommen, dass die dort genannten Grundrechte außer Kraft gesetzt seien. Grundrechte können vielmehr eingeschränkt werden, sofern diese Einschränkung verfassungsgemäß ist. (...)
Sehr geehrter Herr Schröder,
(...) Die Bundesrepublik ist an diesem Krieg durch das Mandat Enduring Freedom (OEF) beteiligt; allerdings wurde bei der jüngsten Mandatsverlängerung die KSK-Komponente gestrichen. Deutsche ISAF-Soldaten haben in für sie schwierigen Situationen mehrfach Luftunterstützung durch OEF-Flugzeuge angefordert. Dass bei Kampfhandlungen - vor allem aus der Luft - auch zivile Opfer zu beklagen sind, ist richtig. (...)