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Frage von Jutta M. •

Frage an Horst Dauter von Jutta M. bezüglich Familie

Wie stehen Sie zum Kündigungsschutz? Ist er ausreichend? Sollte etwas geändert werden?

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Antwort von
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Liebe Frau Müller,

aus persönlichen Gründen beantworte ich Ihre Frage verspätet und entschuldige mich dafür. Meine Antworten: Das Anwenden des Kündigungsschutzgesetzes ist wie das Behandeln von Symptomen, es ändert das Grundübel nicht. Würde man die Bedingungen, die den Arbeitsmarkt bedingen, bräuchte man ein solchen Schutz nicht. Zu ändern sind folglich die Voraussetzungen, unter denen Beschäftigungsverhältnisse geschlossen werden.

Das begründe ich wie folgt: Im Normalfall werden Arbeitsverhältnisse geschlossen, um Geld zu verdienen, damit man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das ist - systembedingt - auch völlig in Ordnung; jedoch für Arbeitgeber und -nehmer mit erheblichen Nachteilen behaftet. Nur: Die Nachteile sind nicht leicht erkennbar, darüber redet man nicht. Dazu im Einzeln:

1. Wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen einen Mitarbeiter entlassen muß, ist für ihn das Kündigungsschutzgesetz eine erhebliche Erschwernis. Das macht sich übrigens auch bei der Absicht bemerkbar, wenn Neueinstellungen anstehen.

2. Ein Arbeitnehmer, der innerlich gekündigt hat, aber aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation sich weiter beschäftigen lassen muß, ist bestimmt nicht mit seinem ganzen Herzen bei Arbeit. Seine Leistungswille ist dann wohl eher nicht konstruktiv. Das ist für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens eher schädlich.

Das Grundkonzept des Kündigungsschutzes in seiner Absicht durchaus sozial, aber dennoch falsch. Das beweisen die nachgebesserten Ausnahmeregelungen. Was ist die Alternative? Die sieht nach meiner Vision so aus:

1. Angenommen, der Arbeitgeber kann ohne irgend eine gesetzliche Auflage nach betriebswirtschaftlichen Bedarf seinen Personalbedarf regeln, dann ist gewährleistet, daß dieser Betrieb betriebswirtschaftlich vernünftig arbeitet. Das gilt für jeden Arbeitgeber, gleichgültig, ob es sich um eine Behörde, einen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb oder um ein industriell tätiges Unternehmen handelt.

2. Angenommen, der Arbeitgeber braucht sich um seine wirtschaftliche Existenz keine Sorgen zu machen, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert, abgesehen von einer Minderung seines Einkommens. In keinem Falle wird der Arbeitgeber, weil er dem Zwang unterliegt, Geld verdienen zu müssen, die innerliche Kündigung aussprechen und das Beschäftigungsverhältnis weiterhin aufrecht erhalten, sondern, wenn er will, real kündigen, aus welchem Grunde auch immer.

Von dieser Situation würden beide profitieren: Der Arbeitgeber kann seinen Personalbedarf betriebswirtschaftlich bedarfsgerecht regeln. Der Mitarbeiter ist zufrieden, er braucht wegen Unzufriedenheit nicht zu mobben und wird auch nicht gemobbt. Er verrichtet seine Arbeit gerne.

Diese Vision setzt voraus, daß ein jeder ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) hat, von dem er angemessen leben kann, ohne - wie häufig Hartz-IV-Empfänger - entwürdigt zu werden, wenn das Geld nicht reicht und er wegen vielleicht eines Heizkostenzuschusses bei der ARGE betteln gehen muß.

Jetzt kommt bestimmt die Frage nach der Finanzierung und dem Umsetzen des BGE. Das ist inzwischen durchgerechnet worden. Ergebnis: das ist machbar und finanzierbar. Leider nicht von heute auf morgen. Denn es bedingt einen Systemwechsel, beginnend im Kopf. Dazu sind völlig neue Denkweisen nötig, die hoffentlich von vielen angenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Dauter