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Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 20.01.2009

(...) Allerdings bejaht die Rechtsprechung in Fällen, in denen beide Elternteile zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sind und nur einer Unterhalt tatsächlich leistet, unter bestimmten Voraussetzungen einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Ein solcher Anspruch soll gewährleisten, dass die Unterhaltslast im Innenverhältnis zwischen den Elternteilen gerecht verteilt wird. Ein solcher Anspruch setzt allerdings voraus, dass die Mutter den Unterhalt in dem Umfang, in dem er jetzt gegen den Vater gerichtlich geltend gemacht worden ist, für den Vater erbracht hat, also in dem Wissen, dass sie etwas leistet, was eigentlich der Vater hätte leisten müssen. (...)

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