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So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.
Sehr geehrter Herr Behring,
für Ihre Mail vom 31. August danke ich Ihnen. Für die Steuerreform gilt das, was in unserem Wahlprogramm steht.
Sehr Geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,
ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und Fragen, die ich gern beantworte.