Antwort ausstehend von Hans Eichel SPD
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Antwort 02.09.2005 von Hermann Schaus Die Linke
Sehr geehrter Herr Goertz,

Antwort ausstehend von Reinhard Zabel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.09.2005 von Carola Reimann SPD
Sehr geehrter Herr Müller,

Antwort 31.08.2005 von Ulrich Klages FDP
Mir erscheint der Sprung etwas heftig; obwohl, bisher hat man eine andere Nische des Rechts genutzt - und die wurde zugemacht.
Antwort 02.09.2005 von Carsten Müller CDU
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.