(...) Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente, etwa der Einsatz externen Experten, wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. (...)
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(...) In der SPD-Bundestagsfraktion halten wir dieses Gesetzesvorhaben insgesamt für ein sehr wichtiges Projekt. Denn seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber Leiharbeit und Werkverträge vermehrt auch dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. (...)
Sehr geehrte Frau Vigato,
(...) Dies ist auch nicht Aufgabe der Politik. Unsere Aufgabe ist es vielmehr dafür zu sorgen, dass sich Armutsrisiken für bestimmte gesellschaftliche Gruppen nicht über Generationen verfestigen und dass Chancen zur sozialen Mobilität, d.h. zur Verbesserung der Lebenslage, in ausreichendem Maße vorhanden sind. (...)
(...) Ich unterstütze die Bundesregierung bei dem Vorhaben, illegale Leiharbeit mittels Werkverträge zu unterbinden. (...) Andere aber haben sich bewusst für die Selbstständigkeit entschieden und viele brauchen – sofern sie tatsächlich für das Alter abgesichert sind – in keiner Weise die Fürsorge des Staates, weil sie gut oder sogar sehr gut von ihrer Selbstständigkeit leben können. (...)
(...) Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, stehen in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnden gesetzlichen Regelungen, sondern auf Verstößen gegen vorhandene Gesetze, und das muss geahndet werden. (...)