Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023
Antwort von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.04.2024
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023

Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Renate S. • 20.12.2023

Antwort von Carmen Wegge SPD • 03.07.2024
Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir zwar einzelne Aspekte der Beamtenprivilegien kritisch hinterfragen, aber keinen radikalen Abbau anstreben. Stattdessen sollten wir uns auf eine Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Dienstes fokussieren, um ihn wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten.
Frage von Raeliana W. • 18.12.2023

Antwort von Heike Baehrens SPD • 04.03.2024
Insgesamt braucht es einen Übergangsprozess, der auch bestehende Ansprüche im Blick hat. Und natürlich braucht es für ein solches Vorhaben eine entsprechende politische Mehrheit.
Frage von Petra S. • 16.12.2023

Antwort von Claudia Raffelhüschen FDP • 18.12.2023
Bundestagsabgeordnete haben in 2023 keinen Inflationsausgleich von 3000 Euro erhalten. Geschaffen wurde eine Regelung, dass der öffentliche Dienst diese Ausgleichszahlung erhalten kann.
Frage von Kirsten W. • 15.12.2023

Antwort von Björn Thümler CDU • 15.12.2023
Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.