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(...) Das Fernziel ist die Trennung von Kirche und Staat, was z. B. (...)

(...) Insofern gilt: Die Klassengröße von 19 Schülerinnen und Schülern in sozial schwächeren Stadtteilen und 23 Kindern in allen anderen Primarschulen wird es nur dann von der 1. bis zur 6. (...)

(...) Anders als in laizistischen Staaten, in denen eine strikte Trennung von Kirche und Staat vollzogen wird, übernimmt die Kirche im säkularen Staat Aufgaben im öffentlichen Raum. So wird in Schulen bekenntnisgebundener Religionsunterricht erteilt, dessen Lehrpläne und Ausbildungsordnungen für Religionslehrerinnen und -lehrer in einem staatsvertraglich definierten Verfahren zwischen Staat und Kirchen ausgehandelt werden. Aufgrund des deutschen Kirchenrechts werden die bestehenden muslimischen Verbände allerdings nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. (...)

