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Sehr geehrter Herr Martens,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 22.01.2017.
Leider kann Herr Siebels den Einzelfall nicht überprüfen, weil aus der Mail nicht ersichtlich ist, um welche Person es hier handelt.

(...) Die Umstände der damaligen DDR, in der eine friedliche Revolution stattgefunden hatte und die im Begriff war, in die BRD integriert zu werden, lässt sich sicherlich nicht mit den aktuellen gesetzgeberischen Notwendigkeiten angesichts terroristischer Gefahren vergleichen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, die in unserem Grundgesetz Artikel 4 festgeschriebene Religionsfreiheit einzuschränken. Das wäre weder mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar, noch könnte es Terroranschläge oder Radikalisierung verhindern. (...)


(...) Der Gesetzgeber berät in regelmäßigen Abständen darüber, ob eine Anpassung der Regelsätze notwendig ist. Zuletzt wurden die Regelsätze zum 1. (...)