Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
nach unserem Kenntnisstand sind seitens der Ampel wohl tatsächlich Nachzahlungen für in den letzten Jahren verfassungswidrig besoldete Bundebeamte geplant, um die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 4.5.2020 zu erfüllen.
das Verfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen.
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.