Antwort 09.10.2009 von Arnold Vaatz CDU
(...) Dies ist ein gängiges Verfahren der Kandidatenvorstellung, für das ich mich nicht rechtfertigen muss. Sie werden sicherlich auch von anderen Kandidaten postalische Wahlwerbung erhalten haben. Sollten Sie meinen Flyer trotz eines Werbeverbotsaufklebers auf Ihrem Briefkasten bekommen haben, entschuldige ich mich dafür. (...)