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(...) So verhält es sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verfügungsberechtigung bei Drittgeheimnissen im Rahmen des § 203 Strafgesetzbuch. Die wenige hierzu veröffentlichte Rechtsprechung und die hiesigen Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sind Ausdruck dessen, dass die Bewältigung der Problematik der Verfügungsberechtigung bei der konkreten Rechtsanwendung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden lässt. (...)
(...) Ich kann mir daher eine Zusammenarbeit mit linken Christinnen und Christen für soziale Gerechtigkeit und Frieden sehr gut vorstellen. Übrigens hat es Bündnisse der LINKEN mit christlichen Zusammenschlüssen bereits gegeben, beispielsweise bei der Einführung des Ethikunterrichts in Berlin oder bei antifaschistischen Kundgebungen. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich bin ebenso gegen die Weitergabe von "Drittgeheimnissen". (...)
(...) Den Schülerinnen und Schülern wird die Bundeswehr im Arbeitsblatt "Hilfe für Menschen in Not" darüber hinaus als eine Art Hilfsorganisation dargestellt mit Ähnlichkeiten zum Internationalen Roten Kreuz und Amnesty International. Das Ganze ist Werbe- und Image-Kampagne für die Bundeswehr. Das kann man schlecht verbieten, aber an Schulen hat das in meinen Augen nichts verloren. (...)
(...) Es ist in der Tat ein Problem, dass reiche Menschen nicht zuletzt aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten viel leichter Zugang zu besserer medizinischer Versorgung haben, während sich sozial Benachteiligte häufig nicht einmal die Praxisgebühr leisten können. Menschen mit geringem Einkommen dürfen aber nicht von der Versorgung ausgeschlossen werden! (...)