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Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort von Konstantin Kuhle
FDP
• 30.11.2023

mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeits-
rechts ist geplant, auf das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung aus § 25 StAG zu verzichten.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 24.08.2023

Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 24.08.2023

Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen. 

Frage von Ahmed H. • 23.08.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 24.08.2023

Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht versprechen - zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.

Frage von Sam S. • 22.08.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 24.08.2023

Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.

Portrait von Jamila Anna Schäfer
Antwort von Jamila Anna Schäfer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 22.11.2023

Einen genauen Zeitplan, wann der Gesetzesentwurf final verabschiedet wird, gibt es bislang noch nicht. Ziel ist es allerdings, das Gesetz noch dieses Jahr zu beschließen, um endlich ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht umsetzen zu können.

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