Antwort 03.03.2010 von Wolfgang Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr Steinicke,
Sehr geehrter Herr Steinicke,
Sehr geehrte Frau Gerz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Herb,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Barz,
ich nehme meine Arbeit ernst, die Art und Weise der Fragestellung und die Unterstellung des "Hochverrates" veranlassen mich Ihre Frage nicht zu beantworten.
Josef Winkler