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(...) Diese unsägliche Unterstellung weise ich mit allem Nachdruck zurück und wundere mich im Übrigen, dass solche abwertenden Fragestellungen auf www.abgeordnetenwatch.de (...) Nur zur Klarstellung: Deutschland ist eine starke, freiheitliche, pluralistische parlamentarische Demokratie, in der die ausdifferenzierte Opposition ihre eigenen Ansichten vertritt und die die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien ihrer Verantwortung gerecht werden, damit Deutschland stabil und rechtssichere regiert wird. Genau dieser demokratische Grundkonsens ist seit jeher der Garant für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in Deutschland und damit auch in gewisser Weise in ganz Europa. Eine Verunglimpfung ist dieser Form halte ich daher für inakzeptabel. (...) Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Gesetz nicht im Schnellverfahren, sondern einem ganz regulären parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wurde. Zudem ist zu beachten, dass Deutschland durch das unmittelbar geltende Europarecht zur Durchführung des Zensus 2021 gesetzlich verpflichtet ist und daher entsprechende Vorbereitungen treffen muss. (...) Die Pilotlieferung der Melderegisterdaten an die statistischen Ämter ist für Mitte Januar 2019 geplant, um die Übermittlungswege, Datensicherheit und die Qualität der Datenlieferungen zum Zensus 2021 verlässlich zu testen. (...) Hinzu kommt, dass die Mängel der Datenqualität des letzten Zensus von 2011 zu erheblichen Ungerechtigkeiten z.B. beim kommunalen Finanzausgleich geführt haben. (...) Der vorgesehene Testlauf soll daher sowohl die Übermittlungswege als auch die Qualität der Datenstrukturen sicherstellen. (...) Die beschlossene Regelung hätte ursprünglich in das noch zu erlassende Zensusgesetz 2021 aufgenommen werden sollen. Insbesondere weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zensus 2011 berücksichtigt werden muss, konnte das Zensusgesetz 2021 nicht bis Ende 2018 in Kraft treten. Es war daher notwendig diese Teilregelung im Wege einer Ergänzung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vorzuziehen. (...) Die von Ihnen geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe hinsichtlich einer systematischen Untergrabung der Grund- und Freiheitsrecht durch diese Teilregelung halte ich für völlig überzogen und konstruiert und verweise abschließend auf das genannte einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in unserem Rechtsstaat über die Einhaltung eben jener Rechte wacht und an dessen Vorgaben sich jede Bundesregierung zu halten hat und diese Bundesregierung natürlich auch halten wird. (...)

(...) 3. Die betäubungslose Ferkelkastration ist für mich persönlich nicht mit einer artgerechten Tierhaltung vereinbar. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung des Tierschutzgesetzes hätte spätestens mit dem Bericht des von der CSU geführten Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor zwei Jahren der Startschuss für die drei diskutierten Verfahren – Ebermast, Impfung, Kastration unter Vollnarkose – fallen müssen. (...)


(...) Dabei wollen wir wichtige Punkte für den Tierschutz herausholen, damit bis zum Ende 2020 flächendeckende Alternativen für ein rechtssicheres Ende der betäubungslosen Kastration der Ferkel bestehen. Im Bezug darauf haben wir in parlamentarischen Verhandlungen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verpflichtet, eine Verordnung zu alternativen Methoden der Ferkelkastration bis zum 30. Mai 2019 vorzulegen. (...)

(...) Als Uckermärker und Kenner des ländlichen Raums mit konventioneller und biologischer Landwirtschaft ist mir das Tierwohl sehr wichtig - unabhängig von der Betriebsart. Wie Sie vielleicht wissen, war die Zustimmung zur Fristverlängerung ein Kompromiss mit der CDU. (...)