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(...) es gibt keinerlei Indizien dafür, dass sich EHEC-Erreger auf die Massentierhaltung zurückführen ließen. Die aktuelle Situation zeigt aber, dass man mit Mutmaßungen vorsichtig sein muss, da vorschnelle Beschuldigungen Existenzen ruinieren können. (...)


(...) Wenn Sie schreiben, dass es Gesetzesbrüche im Bereich des Tierschutzes gibt, dann sagen Sie ja damit bereits, dass es sich dabei um illegale Handlungsweisen handelt. Ich fordere Sie daher auf, diese bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen, damit entsprechende Ermittlungen aufgenommen und diese Taten möglichst rasch gestoppt werden können. (...)

(...) Dass Antibiotikamissbrauch nicht erlaubt ist, ergibt sich schon aus dem Wort selbst. Selbstverständlich sind festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung streng zu ahnden. Die entsprechenden Kontrollen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und können vom Bundestag nicht direkt beeinflusst werden. (...)

(...) insbesondere für mich als ausgebildeter Tierarzt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Ihre Befürchtungen, es herrsche ein missbräuchlicher Einsatz an Antibiotika mit allen Kräften verhindert wird. (...)