Antwort 24.01.2023 von Catherina Pieroth-Manelli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Interesse des Insektenschutzes wird in solchen Grünanlagen grundsätzlich keine Beleuchtung durch die zuständige Senatsverwaltung genehmigt
Im Interesse des Insektenschutzes wird in solchen Grünanlagen grundsätzlich keine Beleuchtung durch die zuständige Senatsverwaltung genehmigt

In diesem Sinne werde ich auch an Ihrem Anliegen dranbleiben.
Es muss unbedingt eine Chancengleichheit herzustellen versucht werden und die Gewinne sollten in dem Staat versteuert werden müssen, wo sie erzielt werden.