§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt (zivilrechtlich) das Recht auf gewaltfreie Pflege sowie Erziehung und lautet: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
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Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 29.08.2023 von Kerstin Schreyer CSU
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
Antwort 04.08.2023 von Michael Roth SPD
Kinder müssen vor sex. Missbrauch geschützt, Opferrechte gestärkt und Missbrauchstaten aufgeklärt werden, so dass neues Vertrauen in die Kirche wachsen kann.
Antwort 17.07.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Antwort 11.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Strafbarkeit kinderpornografischer Inhalte ist seit langem in der deutschen Rechtsordnung verankert.
Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.