Als AfD haben wir uns stets dafür eingesetzt, dass der Patient die freie Wahl haben muss, ob er schulmedizinischen oder alternativen Behandlungsmethoden den Vorzug geben möchte.
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Ich persönlich stehe der ärztlichen Homöopathie im Sinne evidenzbasierter Komplementärmedizin offen gegenüber. Wenn eine Kasse auf Homöopathie basierende Leistungen als freiwillige Leistung anbieten möchte, dann sollte ihr das frei stehen.
Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht.
Die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung hat also sehr wohl eine Einsparwirkung für die gesetzlichen Krankenkassen.
Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist
GKV-Beiträge für nachweislich wirksame Medizin einsetzen, nicht für Leistungen ohne evidenzbasierten Nutzen