
Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.
Die Regelungen im Hochschulgesetz sind klar und die Hochschulen haben die Pflicht, das Gesetz einzuhalten.
Die Vorwürfe des Wissenschaftsbetrugs an der Universität Leipzig sind alarmierend und untergraben natürlich das Vertrauen in unser Bildungssystem und die wissenschaftliche Integrität.
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) liegt nicht im direkten Zuständigkeitsbereich des mit dem Gesetzentwurf verfolgten Regelungsvorhabens.
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.