Frage von Bettina F. • 19.01.2025

Antwort ausstehend von Linda Teuteberg FDP
Dieser regelt einen Unbilligkeitsmaßstab für die Erhöhung des Zinses, des aufgrund eines Erbbaurechts errichteten Bauwerks zu Wohnzwecken.
Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung.
Es ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass die Kirchen auch aus dem Inneren heraus, noch mehr für Transparenz im Allgemeinen und die Aufklärung von Straftaten und Skandalen tut
Ich bitte um Verständnis, dass meine nicht-öffentliche Korrespondenz auch nicht-öffentlich bleiben wird. Das gilt auch hier auf Abgeordnetenwatch.