
Grundsätzlich befürworten wir die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Erwiesenermaßen haben junge Menschen in diesem Alter politisches Interesse und damit das Bedürfnis der Mitbestimmung über Entscheidungsprozesse im Bund.
Grundsätzlich befürworten wir die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Erwiesenermaßen haben junge Menschen in diesem Alter politisches Interesse und damit das Bedürfnis der Mitbestimmung über Entscheidungsprozesse im Bund.
Ich finde es großartig, dass sich so viele junge Menschen politisch engagieren und ihre Meinung einbringen! Dennoch gibt es gute Gründe, warum unser Grundgesetz das Wahlalter an die Volljährigkeit knüpft. So wird ein Mindestmaß an geistiger Reife und Lebenserfahrung gewährleistet.
Dennoch sehe natürlich auch ich, dass die Belange der jüngeren Generation in unserer alternden Gesellschaft zu kurz kommen. Deshalb werden wir uns in unserem Grundsatzprogramm auch damit befassen, wie man die Belange jüngerer Menschen in einer alternden Gesellschaft besser berücksichtigen könnte.
Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant.