
Antwort ausstehend von Alexander Jäger PIRATEN

(...) Rechtsbeugung ist in jedem Fall zu verurteilen. Wenn Ihre Anzeige abschlägig beschieden worden, gehe ich davon aus, dass das rechtlich in Ordnung ist. (...)
(...) das Thema "Rechtsbeugung" ist Sache der Juristen, Anwälte und des Gerichts. (...)
(...) Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - d. h. (...)
(...) Initiativen wie openjur.org zeigen, dass es auch im Bereich der Gerichtsentscheidungen ein Interesse an offenen Daten gibt. Insofern werden wir auch dieses Feld bei der Entwicklung der Open Data Strategie für das Land NRW entsprechend in den Prozess einbeziehen. (...)