Es geht nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag und wird wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft treten.
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Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist herzlich eingeladen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, bevor Sie eingebürgert werden, so gelten die neuen Regelungen entsprechend für Sie.
Wichtig ist nur, dass Sie die Staatsbürgerschaft nur annehmen können, wenn die Staatsangehörigkeitsreform bereits in Kraft ist - das ist zu April 2024 geplant.
Ob Sie damit allerdings im konkreten Fall riskieren, dass der Antrag abgewiesen (und nicht nur zurückgestellt) wird, wenn die Behörde ihn schon vor Erfüllung des Mindestaufenthalts prüft, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (...)
Mit der Staatsangehörigkeitsreform ändern wir unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, den deutschen Pass zu erlangen.