Frage von Alexander S. • 12.03.2022

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Mit der Fertigstellung der bereits genehmigten Anlagen liegt Bayern über den Erwartungen des Netzentwicklungsplans 2030.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.
Sie sprechen einen Spezialfall an, den die Europäische Kommission mit dem Abbau von bürokratischen Hürden für kleine- und mittelständische Unternehmen begründet: Um in der Kreditvergabe von Banken als nachhaltig eingestuft zu werden, müssen Investitionen von Windparks gewisse Kriterien erfüllen.