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Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht.
Die Schulen zu schließen, Ausgangsverbote zu veranlassen und 2G/3G Regeln sind m.E. übertrieben.
Viele Länder um uns herum haben die Corona- Maßnahmen, herunter gefahren oder in der Gesamtheit abgesetzt.
Uns war es immer ein Anliegen, dass diese Entscheidung nicht hinter verschlossenen Türen, sondern mit ausreichend Zeit in einem regulären parlamentarischem Verfahren diskutiert wird.