Änderung des IfSG durch Beschluss des Bundesrates vom 29.09.2022 Drucksache 480/22 vom 30.09.2022
Sehr geehrter Herr Dr. Vincentz,
der Bundesrat hat mit Beschluss vom 29.09.2022 die "COVID-19-Erkrankung" aus der Liste der besonders ansteckenden Krankheiten im IfSG gestrichen.
SieheDrucksache 480/22 vom 30.09.2022
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0480-22.
Meinem Rechtsempfinden nach wurde die Pandemie demnach faktisch für beendet erklärt, was zur Folge hätte, dass sämtlichen "Corona Maßnahmen" die Rechtsgrundlage entzogen ist.
Wie ist Ihr Standpunkt dazu, und beabsichtigen Sie, dies in einer der nächsten Landtagssitzungen zu thematisieren?
Viele Grüße
Jörg H.
Sehr geehrter Herr Jörg H.,
vielen Dank für diese Anfrage. Ich stimme Ihrem Rechtsempfinden zu und gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung über die klammheimliche Anpassung des IfSG aus der Affäre ziehen wollte. Die Position der AfD bleibt nach wie vor, eine saubere und lückenlose Aufarbeitung der Pandemie einzuleiten. Dass das von den Regierungsparteien nicht gewünscht ist, ist mehr als deutlich geworden. Wir werden bei diesem Thema aber nicht locker lassen. Wir haben im NRW-Landtag einen Untersuchungsausschuss gefordert, welcher jedoch abgelehnt wurde. Mein Eindruck: Um sicherzustellen, dass die Corona-Aufarbeitung auch wirklich stattfindet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, braucht es die AfD in der Regierung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Martin Vincentz

