Antwort 28.09.2023 von Irene Mihalic BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Dr. Buschmann plant mit der Reformierung des Unterhaltsrecht dieses an moderne Lebensmodelle anzupassen.
Herr Dr. Buschmann plant mit der Reformierung des Unterhaltsrecht dieses an moderne Lebensmodelle anzupassen.
Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.
Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.