Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 15.09.2023 von Lars Castellucci SPD
Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Volljährige Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommenen wurden, sollen kraft einer Übergangsregel ihren vor der Annahme geführten Namen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Geburtsnamen bestimmen können.

Antwort 05.09.2023 von Yvonne Machalett V-Partei³
Ich hätte das Geld lieber in Schulen und Kitas angelegt.
Antwort 05.09.2023 von Dominik Lawetzky BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die kurze Antwort: eine ganze Menge – vom Ausbau der Kita-Betreuung, über die Ganztagsschule bis hin zur Vereinsförderung.